Sonderschutzgebiete sind eine spezielle Form der Naturschutzgebiete. Im Unterschied zu einem „normalen“ Naturschutzgebiet ist hier jeglicher Eingriff in die Natur verboten. Ausnahmen können bewilligt werden, dazu gehören auch Maßnahmen zur üblichen Land- und Forstwirtschaft. Auch die Ausübung der Fischerei und Jagd bedarf einer Bewilligung. Zum besonderen Schutz von Pflanzen und Tieren ist auch ein Betretungsverbot möglich.

Kranebitter Innauen

Fläche:
18,3 ha
Standort:
Kranebitten (Innsbruck)

Mieminger – Rietzer Innauen

Fläche:
15,7 ha
Standort:
Mieming, Rietz (Imst)

Silzer Innau

Fläche:
8,3 ha
Standort:
Silz (Imst)